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   BSG, 10.12.1987 - 9a RVi 3/85   

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https://dejure.org/1987,12832
BSG, 10.12.1987 - 9a RVi 3/85 (https://dejure.org/1987,12832)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1987 - 9a RVi 3/85 (https://dejure.org/1987,12832)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 9a RVi 3/85 (https://dejure.org/1987,12832)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75
    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVi 3/85
    Hat der Vater als gesetzlicher Vertreter des Kindes den Antrag, der auf die Anerkennung von Schädigungsfolgen nach dem BSeuchG und auf die in Betracht kommenden entschädigungsrechtlichen Leistungen gerichtet war, nicht vollständig zurückgenommen, sondern ihn später bloß dahin eingeschränkt, daß der Beschädigte wegen Ausheilung keine Leistungen für sich mehr begehrt, dann blieb der Antrag auf Regelung des Grundverhältnisses jedenfalls insoweit aufrechterhalten, als noch ein Interesse an einer Entscheidung darüber bestand (zur Teil-Entscheidung: vgl BSG vom 25.8.1976 9 RVi 4/75 = BSGE 42, 178, 179 f (= SozR 3850 § 51 Nr. 3).
  • BSG, 29.05.1991 - 9a RV 10/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für eine ambulante

    Schon nach der systematischen Gliederung des SGB X, die diesem rechtlichen Unterschied entspricht, besteht kein Anhalt für eine Anwendbarkeit der im Zweiten Abschnitt geregelten Erstattungsvorschriften, also auch der Begleitnormen der §§ 107 bis 114 SGB X auf Erstattungsfälle aus Auftragsrecht (Wannagat/Eichenhofer, SGB X/3 § 91 Rz 4; ergänzend Rz 1 vor §§ 102 bis 114; Schroeder-Printzen, in: Schroeder-Printzen/Engelmann/Schmalz/Wiesner/von Wulffen, SGB X, 2. Aufl 1990, Anm 6 vor § 102; noch undeutlich Urteil des Senats vom 10. Dezember 1987 - 9a RVi 3/85 = USK 87/91; SozR 2200 § 205 Nr. 55 S 152; SozR 3100 § 16 Nr. 4 S 8).
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 43/88
    Der Versorgungsträger hat die Kosten der Leistung deshalb, weil diese die Krankenkasse sowohl nach dem BVG als nach § 184a RVO in der zur Zeit der Aufwendung geltenden Fassung seit dem Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation - RehaAnglG - vom 7. August 1974 - BGBl I 1881 - als "Behandlung für Unterkunft und Verpflegung in einer ... Spezialeinrichtung" aus dem Krankenversicherungsverhältnis zu gewähren hatte, nach der Spezialvorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BVG in der zur Zeit der Behandlung geltenden und daher anzuwendenden Fassung vom 22. Januar 1982 (BGBl I 21)/20. Dezember 1982 (BGBl I 1857) endgültig zu übernehmen (zur Spezialvorschrift: BSG SozR 3100 § 16 Nr. 4; BSG USK 84146; Urteil vom 10. Dezember 1987 - 9a RVi 3/85 -).
  • LSG Bayern, 04.04.2000 - L 15 VG 3/99
    Das BSG hat zwar in seinem Urteil vom 10.12.1987 -9a RVi 3/85- den Erstattungsanspruch einer Krankenkasse nach § 20 BVG bejaht, obwohl der Vater eines durch Pockenschutzimpfung geschädigten Kindes seinen Antrag auf Versorgung nach vier Monaten zurückgenommen hatte, weil nach einer stationären Krankenhausbehandlung keine Körperschäden infolge der Impfung zurückgeblieben seien und er deshalb vom Versorgungsamt keine Entschädigung mehr verlange.
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